Die Online-Anmeldung startet am 14.06. um 9:00 Uhr. Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag von 07:00 Uhr - 08:30 Uhr möglich.

Skyrun
Teilnahme-
bedingungen

(1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme am LVM-Sky Run Münster willigt der Läufer/die Läuferin in die Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnanschrift, ggf. Verein, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, medizinische Daten in anonymisierter Form) durch den Veranstalter für die Zahlungsabwicklung, Organisation einschließlich der medizinischen Betreuung und Abwicklung der Veranstaltung ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG).

(2) Die Ergebnisse des LVM-Sky Run Münster (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom Veranstalter gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Mit Anmeldung wird der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter in allen relevanten Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Zeitungen, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie Internet) zugestimmt.

(3) Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu erstellenden Fotos und Filmaufnahmen können vom Veranstalter an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt mit Anmeldung in die Veröffentlichung und Verbreitung solcher Fotos, Filmaufnahmen sowie Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.) ohne Anspruch auf Vergütung ein. Insbesondere erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers/der Teilnehmerin auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einem vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Veranstalter sowie die Stadt Münster können nicht für Schäden irgendwelcher Art zur Haftung herangezogen werden.

(5) Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn der erforderliche Organisationsbeitrag (Startgeld) in voller Höhe gezahlt wurde. Bei Nichtantritt erfolgt keine Rückzahlung.

(6) Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese anzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin.